03.06.2026 09.26Online seit heute, 9.26 UhrDie Facebook-Konzernmutter Meta muss sich mit seinem Kommunikationsdienst Messenger an die schärferen Wettbewerbsregeln nach dem Gesetz für digitale Märkte halten. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte heute die Aufnahme von Messenger auf die Liste.In Bezug auf den Dienst Marketplace hatte Metas Klage dagegen Erfolg – dieser steht aber ohnehin nicht mehr auf der Liste. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.