Du zahlst zwei Heizungen: deine eigene und die vom Bürgergeld. Beim Bürgergeld übernimmt das Amt die Heizkosten, die Nachzahlung gleich mit. Du bekommst deine Nachzahlung vom Versorger und finanzierst die andere über deine Steuern. Der eine heizt nach Bedarf, der andere nach Kontostand. Frieren muss in Deutschland nur, wer die Heizung bezahlt (Roland Elias) Egal, […]