15.05.2026 13.11Online seit heute, 13.11 UhrDer KPÖ drohen Strafen wegen der verspäteten Vorlage ihres Rechenschaftsberichts und einer zu spät gemeldeten Spende. Erstmals seit 2014 legte die Kommunistische Partei für das Jahr 2023 wieder einen Rechenschaftsbericht vor. Dieser sei aber zu spät eingelangt, bemängelte der Rechnungshof.Zudem sei eine Zuwendung aus einer Verlassenschaft nicht als Spende gemeldet worden, weshalb nun eine Mitteilung an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) ergeht.Zwischen 2015 und 2022 hatte die KPÖ gar keine Rechenschaftsberichte vorgelegt, obwohl das auch damals bereits gesetzlich vorgeschrieben war, wenn auch keine Sanktionen drohten.Seit 2023 drohen Parteien, die im Nationalrat, EU-Parlament oder einem Landtag vertreten sind, gemäß Parteiengesetz Strafzahlungen, wenn sie der Rechenschaftspflicht nicht nachkommen.Daher legte die in zwei Landtagen vertretene KPÖ wie angekündigt für 2023 erstmals wieder einen Rechenschaftsbericht vor, allerdings nicht wie vorgeschrieben nach der maximal zulässigen Fristerstreckung bis 30. Dezember 2024, sondern erst am 16. Jänner 2025, beanstandete der Rechnungshof. Für den Verstoß gegen das Parteiengesetz droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.Zudem ergab die nun abgeschlossene Prüfung des Rechnungshofs, dass eine von der KPÖ Ende 2023 angenommene Verlassenschaft in Höhe von 24.993 Euro nicht ordnungsgemäß am Ende des Quartals als Spende gemeldet wurde. Die Spende überschritt auch die zulässige Höchstgrenze von 8.610 Euro pro Spender und Jahr.