15.05.2026 14.49Online seit heute, 14.49 UhrDie Reaktionen auf den geplanten Unterstützungsfonds für Alleinerziehende sind weitgehend positiv. Während der heute endenden Begutachtung begrüßten Organisationen und Institutionen wie Arbeiterkammer (AK), Gewerkschaftsbund (ÖGB), Caritas und Volkshilfe den entsprechenden Gesetzesentwurf.ÖGB und AK begrüßten, dass der Fonds helfe, Frauenarmut zu reduzieren, beklagten aber den fehlenden Rechtsanspruch. Die Ak monierte, dass der Fonds auf 35 Millionen Euro pro Jahr begrenzt ist. Die Österreichische Plattform für Alleinerziehende (ÖPA) sieht kritisch, dass die Leistungen bei der Sozialhilfe angerechnet werden sollen.Breite Forderung nach RechtsanspruchViele Organisationen bemängelten zudem die Einschränkung der Unterstützung auf Alleinerziehende, die keine Leistungen erhalten. Der Städtebund brachte ein, dass es Fälle mit einem Unterhalt von 30 oder 50 Euro gebe. Währenddessen sollen Personen mit Anspruch aus dem Fonds nun 240 Euro pro Kind erhalten.„Kinder sollen dann unterstützt werden, wenn der tatsächlich erhaltene Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss unter der vorgesehenen Fondsleistung liegt“, schlug die Caritas vor. Langfristig brauche es eine Unterhaltsgarantie mit Rechtsanspruch, hielt sie ebenso wie die Volkshilfe fest.RH befürchtet mehr KomplexitätNoch mehr Komplexität für die österreichische Förderlandschaft ortete der Rechnungshof (RH). Es werde nicht erklärt, warum ein weiteres Förderinstrument erforderlich sei und eine etwaige Lücke nicht im Rahmen der Sozialhilfe geschlossen werden kann.Außerdem werde der Anspruch nur an das Einkommen, nicht an die Vermögenssituation geknüpft. Dem Justizministerium fehlt die Berücksichtigung weiterer Personen im Haushalt, die dessen Kosten mittragen könnten.Der Fonds richtet sich an Alleinerziehende, das sind meist Frauen, die wegen Leistungsunfähigkeit oder Nichtgreifbarkeit des Unterhaltsschuldners keinen Kindesunterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss erhalten. Sie sollen monatlich pro Kind 50 Prozent des Halbwaisenrichtsatzes bekommen, aktuell 240 Euro. Das monatliche Nettoeinkommen darf dabei 2.768 Euro nicht überschreiten.