Koblenz: Elfjährige auf Schultoilette missbraucht – Afghane in U-Haft, Mittäter flüchtig

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Ein elfjähriges Mädchen soll am 28. April 2026 auf der Toilette einer Koblenzer Schule von zwei jungen Männern sexuell missbraucht worden sein – laut Focus soll der 19-Jährige das Kind festgehalten haben, während der 20-Jährige die Tat beging. Der mutmaßliche Haupttäter, ein afghanischer Staatsbürger, sitzt seit dem 4. Mai in Untersuchungshaft. Sein mutmaßlicher Komplize ist weiterhin auf freiem Fuß.Das Opfer vertraute sich aus Angst erst zwei Tage nach dem Übergriff ihrer älteren Schwester an. Diese informierte umgehend Mutter und Stiefvater. Die Familie soll die Suche nach dem Täter zunächst selbst in die Hand genommen haben: Jugendliche Verwandte sollen den Hauptverdächtigen in einem Haus aufgespürt und das Gebäude umstellt haben, bis die Polizei zugriff.Der inhaftierte 20-Jährige ist für die Justiz kein Unbekannter. Er war bereits wegen unerlaubten Besitzes einer Schreckschusspistole zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus läuft gegen ihn eine weitere Strafanzeige wegen eines mutmaßlichen Sexualdelikts. Wie die beiden Männer überhaupt auf das Schulgelände gelangen konnten, ist bislang ungeklärt.Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen übernommen und sucht aktiv nach dem zweiten Tatverdächtigen. Offiziell schweigen die Behörden zur Herkunft der Beschuldigten – die AfD-Fraktion im Landtag hatte unter Berufung auf Medienberichte die afghanische Staatsangehörigkeit des Hauptverdächtigen thematisiert, eine amtliche Bestätigung steht aus.Der Fall hat in sozialen Netzwerken und in der Stadt selbst große Anteilnahme ausgelöst. Eine Gruppe junger Menschen nahm am Deutschen Eck ein Solidaritätsvideo auf. Auf GoFundMe wurden rund 5.500 Euro für rechtlichen Beistand gesammelt. Ein örtlicher Sportverein plant, Einnahmen eines Heimspiels für die Familie zu spenden. Medienberichten zufolge leidet das Mädchen zusätzlich an einer schweren Erkrankung.Derweil warnte die Polizei Koblenz ausdrücklich davor, ungesicherte Informationen oder selbst erstellte „Fahndungsaufrufe“ in sozialen Netzwerken zu verbreiten – wer Bilder oder Namen realer Personen ohne deren Zustimmung veröffentlicht, mache sich strafbar. Dass die Behörde es für nötig hält, die Öffentlichkeit vor Selbstjustiz zu warnen, während ein mutmaßlicher Mittäter noch frei herumläuft, sagt einiges über den Stand der Dinge aus.Quellen: Focus | Tagesschau/SWR