Anklage gegen deutschen Kinderarzt in 130 Missbrauchsfällen

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14.05.2026 17.11Online seit heute, 17.11 UhrEin Kinderarzt an einer Klinik im Havelland im deutschen Bundesland Brandenburg wird wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in 130 Fällen angeklagt. Dazu zählen unter anderem die Vorwürfe des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Vergewaltigung, viele davon während seines Dienstes, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam gestern mitteilte.Der Mediziner befindet sich seit November vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Die Dimension der Vorwürfe war bisher aber nicht bekannt. Die Straftaten sollen sich laut Anklagebehörde innerhalb von zwölf Jahren ereignet haben.Während Tätigkeit als ArztIm Jänner war zunächst bekanntgeworden, dass der Arzt während des Dienstes im Krankenhaus in Rathenow westlich von Berlin ein Kind sexuell missbraucht haben soll. Nach der Anzeige der Mutter eines Kindes kam es zu Durchsuchungen der Polizei. Die Ermittler stellten eine Vielzahl von Datenträgern sicher. Die Staatsanwaltschaft prüfte rasch, ob es weitere mutmaßliche Opfer gab. Als Haftgrund wurde auch Wiederholungsgefahr angeführt.Die angeklagten 130 Straftaten sollen sich im Zeitraum von Anfang Dezember 2013 bis zum 5. November 2025 ereignet haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. „Einen Großteil der Taten soll der Beschuldigte im Rahmen der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen haben.“ Der Beschuldigte befinde sich weiterhin in Untersuchungshaft.Klinikgruppe überprüfte SchutzmechanismenDie Havelland-Kliniken wollen die Aufarbeitung des Falls nach eigenen Angaben fortsetzen. In einem Statement der Klinikgruppe heißt es: „Die von der Staatsanwaltschaft im Zuge der Anklageerhebung genannte Schwere der Vorwürfe und die nun auch uns bekanntgewordene Dimension erschüttert uns zutiefst.“Das Kinderschutzkonzept sei jetzt bei Neueinstellungen Bestandteil desArbeitsvertrags. Mitarbeitende mit wiederkehrendem Kontakt zu minderjährigen Patientinnen und Patienten müssten alle drei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.Die Havelland-Kliniken hatten im Jänner bereits angekündigt, ihre Schutzmechanismen zu überprüfen und den Fall mit Hilfe von Experten aufzuarbeiten. Bei der Untersuchung des Kindes sei das geltende Vieraugenprinzip – wonach zwei Personen anwesend sein müssen – verletzt worden, hatte die Havelland-Klinikgruppe damals erklärt. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.