Die Generalprokuratur ortet durch die geplante Bundesstaatsanwaltschaft eine "massive Verschlechterung gegenüber dem Status Quo". Unter anderem werde die "Anscheinsproblematik" (Anschein des politischen Einflusses; Anm.) durch eine "- jedenfalls dem Anschein nach - parteipolitische Auswahl der BundesstaatsanwältInnen und ihrer StellvertreterInnen durch den Nationalrat nicht beseitigt, sondern nur verlagert, wenn nicht gar verstärkt", heißt es in der Stellungnahme der Behörde.