16.07.2026 15.21Online seit heute, 15.21 UhrDie Generalprokuratur ortet durch die geplante Bundesstaatsanwaltschaft eine „massive Verschlechterung gegenüber dem Status Quo“. Unter anderem werde die „Anscheinsproblematik" (Anschein des politischen Einflusses; Anm.) durch eine "- jedenfalls dem Anschein nach – parteipolitische Auswahl der BundesstaatsanwältInnen und ihrer StellvertreterInnen durch den Nationalrat nicht beseitigt, sondern nur verlagert, wenn nicht gar verstärkt“, heißt es heute in der Stellungnahme der Behörde.Durch die Schaffung der Bundesstaatsanwaltschaft soll die Generalprokuratur in dieser aufgehen.Gleich mehrfach werden in der Begutachtungsstellungnahme zum Gesetzesentwurf Systemwidrigkeiten geortet – angefangen von der Besetzung der Auswahlkommission über die verhältnismäßig kurze Befristung der Amtsdauer auf sechs Jahre bis zur doppelten Verantwortlichkeit gegenüber Verfassungsgerichtshof und Obersten Gerichtshof.Auch europarechtlich würden Vorgaben verfehlt, da „gerade die in Aussicht genommene, auf Einzelstrafsachen bezogene und besonders weit gehende Berichts- und Auskunftspflicht der Bundesstaatsanwaltschaft gegenüber dem Nationalrat und dem Bundesrat mit unabhängiger Strafverfolgung unvereinbar ist“. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.