17.07.2026 19.32Online seit heute, 19.32 UhrIm Rechtsstreit mit der „New York Times“ um Zugangsbeschränkungen für Journalistinnen und Journalisten im US-Verteidigungsministerium hat das Pentagon einen Zwischensieg errungen.Ein Berufungsgericht erlaubte in einer heute bekanntgegebenen Entscheidung dem Ministerium, in seinem Gebäude vorerst eine Regelung durchzusetzen, welcher zufolge sich die Reporterinnen und Reporter dort nur in Begleitung eines Pentagonmitarbeiters bewegen dürfen. Eine endgültige Entscheidung in der Sache steht allerdings noch aus.Das Berufungsgericht setzte nun zunächst die Anordnung einer unteren Instanz außer Kraft, die das Pentagon zuvor während des laufenden Verfahrens davon abgehalten hatte, die Regel umzusetzen. Der Richter hatte für diese Entscheidung vor ein paar Wochen mit der Bedeutung einer freien Presse und einer informierten Bevölkerung argumentiert.Das Berufungsgericht begründete seine Entscheidung nun mit großen Erfolgschancen, die es dem Pentagon in dem Fall für seine Argumentation einräumte. Dieses habe argumentiert, dass die allgemeine Begleitpflicht keine unrechtmäßige Vergeltungsmaßnahme im Sinne des Ersten Verfassungszusatzes darstelle.Ferner habe die „New York Times“ nicht dargelegt, dass sie im Vergleich zu anderen ebenfalls betroffenen Reporterinnen und Reportern besonders stark benachteiligt werde oder das ihre Berichterstattung beeinträchtige. Der erste Zusatzartikel zur US-Verfassung garantiert unter anderem die Pressefreiheit.Pentagonsprecher Sean Parnell begrüßte die Entscheidung. „Diese Begleitregelung ist eine vernünftige Sicherheitsmaßnahme, die darauf abzielt, geheime Informationen zur nationalen Verteidigung zu schützen“, schrieb er auf der Plattform X.Ein Sprecher der „New York Times“ wiederum äußerte sich nach Angaben der Zeitung enttäuscht über die vorläufige Entscheidung. Er begrüßte aber, dass das Gericht beschlossen habe, den Fall in einem beschleunigten Verfahren zu behandeln. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.