Am Donnerstag ist eine Regelung aus dem Jahr 2021 ausgelaufen, die Privatpersonen eine Entschuldung nach drei Jahren ermöglicht hatte. Nun wird ein solches Verfahren wieder fünf Jahre benötigen, während die Dauer für Unternehmer gleich bleibt. Das kritisieren die Schuldenberatungen scharf, die Gläubigerschützer hingegen freuen sich. Laut Justizministerium scheiterte eine Fortführung am politischen Kompromiss.