Die Nationale Anti Doping Agentur Austria (NADA) darf nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiterhin Namen von wegen Dopings gesperrten Sportlerinnen und Sportlern veröffentlichen - aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Konkret darf es keine "automatische Veröffentlichung" ohne vorherige Einzelprüfung und Interessenabwägung geben, wie die EuGH-Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil darlegten. Beide Seiten begrüßten die EuGH-Entscheidung.