Frankreich legalisiert Sterbehilfe unter Auflagen

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15.07.2026 20.33Online seit heute, 20.33 UhrDie französische Nationalversammlung hat heute nach einer intensiven Debatte ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet. Die Abgeordneten stimmten mit 291 gegen 241 Stimmen für den Entwurf, der unheilbar kranken Erwachsenen unter strengen Auflagen den Zugang zu tödlichen Medikamenten ermöglicht.Voraussetzung ist unter anderem, dass die Patienten an einer lebensbedrohlichen Krankheit im fortgeschrittenen oder Endstadium leiden und ihre Entscheidung frei und bewusst treffen können.Das Mittel kann von den Betroffenen selbst oder – falls sie körperlich dazu nicht in der Lage sind – von medizinischem Personal verabreicht werden. Zuvor müssen mehrere Ärztinnen bzw. Ärzte den Antrag prüfen, zudem gilt eine Bedenkzeit von mindestens zwei Tagen.Während Umfragen zufolge eine große Mehrheit der Bevölkerung die Neuregelung unterstützt, stieß sie bei Teilen der Ärzteschaft, konservativen Politikerinnen und Politikern und der katholischen Kirche auf Widerstand. Eine Gesellschaft müsse die Schwächsten schützen und pflegen und dürfe sie niemals aufgeben, erklärte der ehemalige Innenminister Bruno Retailleau.Befürworter argumentieren dagegen, das Gesetz gebe unheilbar Kranken am Lebensende mehr Autonomie. Der von Konservativen dominierte Senat hatte gegen das Vorhaben gestimmt, das Unterhaus hat im Gesetzgebungsverfahren jedoch das letzte Wort. Das Gesetz könnte nun noch vom französischen Verfassungsrat überprüft und möglicherweise angepasst werden.