20.07.2026 14.41Online seit heute, 14.41 UhrJustizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will das Sexualstrafrecht nun auch im Hinblick auf Videos von Vergewaltigungen verschäften. Im Rahmen einer im Herbst startenden Arbeitsgruppe werde geprüft, ob der bloße Besitz derartigen Materials strafbar sein solle.„Ich wäre dafür“, sagte Sporrer heute im Ö1-Mittagsjournal. Derzeit gilt das laut Opferschutzorganisationen als blinder Fleck im österreichischen Sexualstrafrecht.Gewalt gegen Frauen sei „nicht hinzunehmen“, sagte Sporrer. Sie werde sich gemeinsam mit der Frauenministerin dafür einsetzen, dass künftig nicht nur Kinder, sondern „auch erwachsene Opfer, die von diesem Missbrauchsmaterial betroffen sind, geschützt werden“.Grüne mit VorstoßZuvor hatten die Grünen entsprechende Anpassungen im Gesetz gefordert. Österreich brauche „einen eigenen Straftatbestand für den Besitz und die Weitergabe solcher Aufnahmen“, sagte Frauensprecherin Meri Disoski.Anfang Juli hatten die internationalen Ermittlungen der „Operation Medusa“ gegen ein länderübergreifendes Missbrauchsnetzwerk für Betroffenheit gesorgt. Dabei hatten die Behörden laut Europol mehr als hundert Männer, die ihre Partnerinnen erst betäubten, sie dann sexuell missbrauchten und währenddessen filmten, identifiziert.Wie das Bundeskriminalamt gegenüber der APA erneut klarstellte, gebe es in den Datensätzen der „Operation Medusa“ auch weiterhin keinen Österreich-Bezug.Ermittlungen zu Fall in TirolAm Wochenende hatte Ö1 über den Fall eines 44-Jährigen berichtet, der in Tirol seine Lebensgefährtin und möglicherweise auch weitere Personen mehrmals betäubt und vergewaltigt haben soll. Der Mann sitzt wegen dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft.Laut Staatsanwaltschaft Innsbruck besteht der Verdacht, dass Foto- und Videomaterial hergestellt wurde. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.