Gebäudemodernisierungsgesetz: Welche Heizung ist künftig noch erlaubt?

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Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus dem Jahr 2023 und bringt zahlreiche Änderungen für Eigentümer und Vermieter mit sich. „Viele Eigentümer fragen sich derzeit, welche Heizungsanlage sie künftig noch einbauen dürfen. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz werden einzelne Regelungen vereinfacht. Allerdings kommen auch neue Belastungen auf Vermieter zu “, so Henner Schmidt, Energieexperte des Immobilienverband Deutschland IVD.