Prime Video: Landesgericht weist Sammelklage wegen Werbung ab

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Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon abgewiesen. Laut des heutigen Urteils war die Einführung von Werbeunterbrechungen bei Prime Video durch die bestehenden Vertragsbedingungen gedeckt.Angemeldete Prime-Kunden können daraus nach Ansicht des Gerichts keinen Anspruch auf Schadensersatz ableiten. Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen 102 VKl 1/24 e.Amazon hatte Prime Video im Februar 2024 auf ein werbefinanziertes Modell umgestellt. Bestandskunden mussten anschließend monatlich 2,99 Euro zusätzlich bezahlen, wenn sie Filme und Serien weiterhin ohne reguläre Werbeunterbrechungen sehen wollten. Die Verbraucherzentrale hielt dies für eine unzulässige Änderung bestehender Verträge und leitete eine Sammelklage ein. Später schlossen sich weit über 100.000 Betroffene dem Verfahren an.Das Gericht folgte der Argumentation der Verbraucherschützer nicht. In den Vertragsbestimmungen habe Amazon keine werbefreie Nutzung zugesagt. Die Klägerseite habe zudem nicht ausreichend nachweisen können, dass Prime Video gegenüber den Kunden ausdrücklich als werbefreier Dienst vermarktet worden sei. Daher durfte Amazon nach Einschätzung des Gerichts Werbung einführen, ohne den bisherigen Abopreis zu senken.Zusatzabonnenten bilden keine einheitliche GruppeDie Abweisung betrifft sowohl Kunden, die das Zusatzangebot für Werbefreiheit gebucht haben, als auch jene, die seit der Umstellung Werbung sehen. Bei den zahlenden Zusatzabonnenten scheiterte ein Teil der Klage bereits an den formalen Voraussetzungen.Das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz verlangt, dass die gebündelten Ansprüche im Wesentlichen gleich sind. Das Gericht sah diese Voraussetzung für die Gruppe mit einer zusätzlichen Vereinbarung über monatlich 2,99 Euro nicht als erfüllt an.Das Urteil beendet die juristische Auseinandersetzung noch nicht zwingend. Gegen die Entscheidung kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Dort könnte dann in einem nächsten Schritt geprüft werden, ob das Bayerische Oberste Landesgericht die vertraglichen Zusagen und die Voraussetzungen der Sammelklage korrekt bewertet hat.Parallel hatte die Verbraucherzentrale Ende 2025 eine Gewinnabschöpfungsklage angekündigt. Damit sollten mögliche Zusatzerlöse aus der Umstellung von Prime Video erfasst werden. Welche Folgen das aktuelle Urteil für dieses getrennte Verfahren hat, geht aus der Mitteilung des Gerichts nicht hervor.The post Prime Video: Landesgericht weist Sammelklage wegen Werbung ab first appeared on ifun.de.