06.10.2026 12.24Online seit heute, 12.24 UhrIm Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld für Angehörige der Opfer nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine mit 150 Toten hat das Landgericht Braunschweig die Klage abgewiesen.Nach Auffassung der Kammer können die Hinterbliebenen gleichwertige Ansprüche gegen die Germanwings GmbH geltend machen. Deshalb stehe ihnen kein Schmerzensgeld aus Amtshaftung gegen die Bundesrepublik Deutschland zu.Die Richterin verwies auf das Montrealer Übereinkommen, das die Haftung im internationalen Luftverkehr regelt. Auf dieser Grundlage könnten Geschädigte grundsätzlich sowohl eigene als auch auf sie übergegangene Schmerzensgeldansprüche geltend machen.Schon zum Prozessauftakt hatte das Gericht den Hinterbliebenen wenig Hoffnung gemacht: Die Kammer gehe davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, sagte die Richterin damals. Die Kläger und KLägerinnen könnten ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen.Reuters/Gonzalo FuentesAm 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Die meisten Opfer kamen aus Deutschland und Spanien.Ermittlungen ergaben, dass der damalige Kopilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.Die Lufthansa hatte nach dem Unglück Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25.000 Euro als vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.