Grasser-Anwälte: ÖRAK verteidigt Vorgehen

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20.08.2026 16.54Online seit heute, 16.54 UhrIn der Causa rund um gefälschte Beweismittel in einer Anzeige gegen die frühere BUWOG-Richterin Marion Hohenecker nahm der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), Armenak Utudjian, heute im Ö1-Mittagsjournal die Verteidiger von Ex-Finanzminister Karlheinz Grasser in Schutz. Sie hatten die Anzeige gegen Hohenecker gemeinsam mit Grasser im Frühjahr 2025 eingebracht.Es sei wichtig zu betonen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur umfassenden Vertretung der Interessen ihrer Klienten verpflichtet seien, erklärte Utudjian. Das gelte auch für Straftäter. Diese Treuepflicht sei „sehr wichtig“ und könne auch darin liegen, dass man „alle möglichen Rechtsbehelfe auszunützen habe, die zur Verfügung stünden“, so Utudjian.Er reagierte damit auf die gestrige Kritik der Richtervereinigung. Dort hieß es, es seien „rote Linien mehr als überschritten“ worden. Utudjian sagte hingegen, nur das Gesetz und der Auftrag des Mandanten seien rote Linien, die nicht überschritten werden dürften. Es sei entscheidend, dass die Beweismittel, die Rechtsanwälte bekommen und die einen Wiederaufnahmegrund darstellen könnten, „entsprechend verwertet“ würden.Ermittlungen gegen Richterin eingestelltHohenecker leitete von Dezember 2017 bis Dezember 2020 die Hauptverhandlung gegen Grasser und Co. Ein Schöffensenat unter ihrem Vorsitz sprach die Angeklagten schuldig, Grasser erhielt wegen Untreue und Geschenkannahme letztlich vier Jahre Haft.Als Grundlage für die Anzeige gegen Hohenecker im Vorjahr dienten gefälschte Unterlagen eines 60-jährigen Mannes, der sich im Zuge der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Wien als Schwindler entpuppte. Mittlerweile wurde das Verfahren gegen Hohenecker eingestellt.Anzeige trotz ZweifelEingebracht wurde die Anzeige, obwohl darin selbst von Zweifeln an der Echtheit der Beweise zu lesen ist. Tatsächlich hätten die Anwälte eine zweigleisige Anzeige erstattet: Variante eins beinhalte Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit durch Richterin Marion Hohenecker, Variante zwei die Verleumdung durch den Informanten, so das Ö1-Morgenjournal.Mit Variante zwei könne laut der Anzeige „die Absicht verbunden sein, dass Grasser unberechtigte Vorwürfe gegen die Richterin ausspricht, was natürlich der gegen ihn geführten Medienkampagne weiter Nahrung gäbe.“Zudem hätten sich bei einer „kritischen Prüfung der Plausibilität“ weitere offene Fragen ergeben. Darunter etwa, ob es plausibel sei, dass mehr als zehn Personen von „so einer brisanten Sache“ zumindest Teilkenntnisse hätten und warum in dieser „brisanten Sache“ per E-Mail korrespondiert worden sei.