Freispruch für Ex-Bürgermeister Klaus Luger im Untreue-Prozess

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FOTOKERSCHI / WERNER KERSCHBAUMMAYRLinz am 21.08.2026 – Der frühere Linzer Bürgermeister Klaus Luger ist am Freitag am Landesgericht Linz vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Im Zentrum des Prozesses stand ein von Luger in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten im Zusammenhang mit der LIVA-Affäre. Die Richterin kam zu dem Ergebnis, dass durch die Beauftragung des Gutachtens kein Vermögensschaden für die Stadt entstanden sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Der Hintergrund des Verfahrens war das Auswahlverfahren zur künstlerischen Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA im Jahr 2017. Luger hatte seinem bevorzugten Kandidaten, Dietmar Kerschbaum, vorab Unterlagen und Fragen für das Hearing zukommen lassen. Nachdem bekannt wurde, dass Kerschbaum die Fragen vorab erhalten hatte, wurde ein Rechtsgutachten beauftragt. Den Gutachtern war jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, dass Luger selbst die Informationen weitergegeben hatte.Das umstrittene Gutachten sowie dessen Kosten von rund 19.000 Euro standen im Zentrum des Untreue-Vorwurfs. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass das Gutachten auf einer unvollständigen oder falschen Tatsachengrundlage erstellt wurde und Luger eigene Interessen verfolgt habe. Am Freitag wurden Stellungnahmen der beauftragten Anwälte verlesen, aus denen hervorging, dass eine rechtliche Prüfung auch im Fall vollständiger Kenntnis der Umstände notwendig und umfangreich gewesen wäre.Nach Auffassung des Gerichts entstand der LIVA durch die Beauftragung des Gutachtens kein finanzieller Schaden. Die Richterin betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass die Weitergabe der Hearingunterlagen zwar falsch gewesen sei, diese Handlung aber nicht Gegenstand des Verfahrens war. Wesentlich für den Untreuevorwurf war allein die Frage, ob ein Vermögensschaden durch das Gutachten entstanden ist.Klaus Luger zeigte sich nach dem Freispruch erleichtert: „Bin froh und erleichtert“, so der ehemalige Linzer Stadtchef. Die Staatsanwaltschaft gab unmittelbar nach der Entscheidung keine Stellungnahme ab und hat drei Tage Zeit für eine Erklärung.