Apple macht im Streit um die App-Tracking-Abfragen auf dem iPhone und iPad weitere Zugeständnisse. Die deutschen Werbe- und Medienverbände hatten sich deshalb an das Bundeskartellamt gewandt, weil Apple seine eigenen Angebote aus ihrer Sicht bevorzugt behandelt. Eine zuvor von Apple vorgeschlagene Anpassung hatte das Bundeskartellamt als nicht ausreichend angesehen. Nun teilt die Behörde mit, dass Apple weitere Anpassungen verbindlich zugesichert habe und das Verfahren damit abgeschlossen sei.Streit um unterschiedliche Tracking-AbfragenApples „App Tracking Transparency“ (ATT) verpflichtet Drittanbieter, für bestimmte Formen der unternehmensübergreifenden Datennutzung per Abfragefenster eine zusätzliche Zustimmung des Nutzers einzuholen. Für seine eigenen Angebote macht Apple dagegen geltend, lediglich Daten aus dem eigenen Ökosystem zu verwenden. Eine vergleichbare Abfrage sei daher nicht erforderlich.Das Bundeskartellamt hatte bereits Anfang 2025 Bedenken gegen die Ausgestaltung der Tracking-Abfrage angemeldet. Aus Sicht der Behörde konnten Sprache, Darstellung und Auswahlmöglichkeiten bei Apples eigenen Angeboten Nutzer eher zur Zustimmung bewegen. Drittanbieter mussten dagegen teils drastischer formulierte und mehrfache Abfragen anzeigen. Apple wies die Vorwürfe zurück und erklärte, die Regeln dienten dem Schutz der Privatsphäre.Neutralere Abfragen zugesagtAuf Grundlage der nun verbindlichen Zusagen muss Apple die Abfragefenster für eigene Angebote und Apps anderer Anbieter stärker angleichen. Die Hinweise sollen neutraler formuliert und gestaltet werden. Abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen in den von Apple vorgegebenen Fenstern für Drittanbieter entfallen.App-Herausgeber und Inhalteanbieter erhalten zudem mehr Möglichkeiten, die Bedeutung personalisierter Werbung für ihr Angebot zu erläutern. Die Abfragestruktur für Drittanbieter wird ebenfalls vereinfacht. App-Anbieter können die von Apple verlangte Abfrage künftig besser mit den datenschutzrechtlich erforderlichen Einwilligungen verknüpfen. Alternativ sollen sich beide Abfragen für Nutzer nachvollziehbar aufeinander beziehen lassen.Wettbewerbsrecht im FokusDas Bundeskartellamt betont in diesem Zusammenhang, dass das Verfahren nicht auf höhere Zustimmungsraten für personalisierte Werbung zielt. Entscheidend sei, dass Nutzer frei und informiert entscheiden können, unabhängig davon, ob sie der Nutzung ihrer Daten zustimmen oder sie ablehnen. Gegenstand der Prüfung war der Behörde zufolge ausschließlich ein möglicher Verstoß gegen deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht. Datenschutzrecht sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. Um mögliche Abgrenzungsprobleme zu vermeiden, habe man sich mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht ausgetauscht.Der Beitrag App-Tracking-Abfragen: Apple muss weitere Anpassungen vornehmen Wurde zuerst auf iphone-ticker.de veröffentlicht.