Rechtsspruch: Kritik rechtfertigt keine Kündigung

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Man darf keine Geschäftsgeheimnisse verraten oder den Ruf des Arbeitgebers bewusst schädigen. Aber Kritik an seiner Haltung auf einer politischen Veranstaltung ist noch kein Kündigungsgrund, heißt es in einem neuen Rechtsspruch.