VfGH prüft Rolle des Nationalen Weinkomitees

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06.07.2026 16.44Online seit heute, 16.44 UhrDie Rolle des Nationalen Weinkomitees könnte aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) verfassungswidrig sein. Der VfGH kündigte heute ein Gesetzesprüfungsverfahren zum System der Klassifizierung von Weinen an.Mehrere österreichische Weinbauern haben sich an den VfGH gewandt, um Bestimmungen der Weinbezeichnungsverordnung des Landwirtschaftsministeriums als gesetzwidrig aufheben zu lassen.Von Ministerium, Landwirtschaftskammer und WKO bestelltDie Weinbaubetriebe beanstandeten vor allem, dass die Begriffe „Erste Lage“ und „Große Lage“ nur für bestimmte Qualitätsweine verwendet werden dürfen. Um die Bezeichnung zu führen, muss auch das Nationale Weinkomitee, ein Branchenverband mit eigener Rechtspersönlichkeit, die Riede für das jeweilige Weinbaugebiet klassifiziert haben und der Minister eine Verordnung erlassen.Das Nationale Weinkomitee besteht aus 27 Mitgliedern, die vom Landwirtschaftsministerium für fünf Jahre bestellt werden. Landwirtschaftskammer Österreich und Wirtschaftskammer Österreich haben ein Vorschlagsrecht.VfGH mit mehreren BedenkenDer VfGH äußerte in einer Aussendung mehrere Bedenken gegen die aktuelle Klassifizierungspraxis in der Weinbranche: Es dürfte mit der Stellung eines Ministers als oberstes Organ der Vollziehung unvereinbar sein, die Erlassung einer Verordnung von einem Beschluss des Weinkomitees abhängig zu machen.Da eine Weinriede – ein abgegrenzter Weinberg – nur im Zusammenwirken von Nationalem Weinkomitee und Minister klassifiziert werden könne, scheine das Weinkomitee Aufgaben der staatlichen Verwaltung zu besorgen, schreibt der VfGH in einer Presseinformation.Außerdem dürfte gegen das rechtsstaatliche Prinzip verstoßen werden, dass die Weinbauern keine Möglichkeit haben, sich gegen negative Entscheidungen und gegen die Untätigkeit des Nationalen Weinkomitees rechtlich zur Wehr zu setzen. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.