„Greenwashing“-Novelle: Kritik von Greenpeace

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06.07.2026 06.22Online seit heute, 6.22 UhrGreenpeace hält die geplante „Greenwashing“-Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) für zahnlos und europarechtswidrig.Die Umweltschutzorganisation ließ den Linzer EU-Rechtsexperten Franz Leidenmühler den Gesetzesentwurf, der morgen im Parlament beschlossen werden soll, begutachten. Dieser kommt zum Ergebnis, dass das Gesetz die nächsten drei Jahre teils nicht anwendbar ist, damit „würden unionsrechtliche Umsetzungsverpflichtungen aus der EmpCo-Richtlinie verletzt“.Beschwerde angekündigtGreenpeace kritisiert, dass durch die dreijährige Übergangsfrist der Konsumentenschutz vor falschen Öko-Versprechen in den kommenden drei Jahren ausgehebelt werde. „Sollte das Gesetz den Nationalrat in dieser europarechtswidrigen Form passieren, wird Greenpeace umgehend eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen“, kündigte die NGO am Montag in einer Aussendung an.Konsumententäuschung soll vermieden werdenZiel der Gesetzesänderung ist es, gegen „Greenwashing“ und Konsumententäuschung vorzugehen. Nachhaltigkeitsversprechen in der Werbung müssen demnach belegbar sein, Nachhaltigkeitssiegel gelten nur, wenn sie zertifiziert sind, und der Begriff der Klimaneutralität wird enger gefasst.Des Weiteren soll die Bewerbung von ohnehin geltenden Mindeststandards untersagt sein und falsche Angaben zur Haltbarkeit und zur Reparierbarkeit werden verboten. Und noch etwas soll beseitigt werden: Das Bewerben von Eigenschaften, die ohnehin selbstverständlich sind, zum Beispiel „glutenfreies Wasser“ oder „plastikfreies Papier“.