Ministerium regt Disziplinarverfahren gegen Böhmdorfer an

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27.09.2026 20.17Online seit heute, 20.17 UhrDas Justizministerium hat bei der Rechtsanwaltskammer Wien ein Disziplinarverfahren gegen den Anwalt Dieter Böhmdorfer angeregt. Das berichteten „Standard“ und „Presse“ (Onlineausgaben) heute. Böhmdorfer vertrat den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser im BUWOG-Prozess.Grund seien Behauptungen Böhmdorfers in einem Ö1-Interview im August, wonach bei der Justiz „viele Akten sofort an die Medien gehen“, sagte ein Sprecher von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) der APA. Damit würde er das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben, so das Ministerium.Vorwürfe auf Basis gefälschter EmailsBöhmdorfer hatte im Ö1-Interview seinen Versuch und den anderer Grasser-Anwälte verteidigt, das Urteil in der BUWOG-Causa zu kippen. Wie die APA und der „Falter“ davor publik gemacht hatten, wollten die Anwälte eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen und hatten eine Sachverhaltsdarstellung gegen die BUWOG-Richterin Marion Hohenecker eingebracht, in der ihr Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen wurde.Basis dafür waren Mails, die den Anwälten von einem angeblichen Ex-IT-Forensiker vorgelegt wurden und eine Befangenheit Hoheneckers zu belegen schienen. Der Forensiker gestand später, alles nur erfunden zu haben. Gegen ihn wird nun ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.Sachverhaltsdarstellung direkt bei OStA-Wien-Chef eingebrachtDass Böhmdorfer die Sachverhaltsdarstellung zudem nicht über den normalen Weg, sondern direkt beim Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, eingebracht hatte, begründete er später mit den bereits erwähnten Leaks an Medien.Damit suggeriere Böhmdorfer, „dass vertrauliche Informationen aus laufenden Ermittlungsverfahren nicht gewahrt, sondern regelmäßig und leichtfertig an Medien herausgegeben würden. Derartige pauschale und haltlose Unterstellungen untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat und bedürfen aus Sicht des Ministeriums einer disziplinarrechtlichen Prüfung“, zitiert die „Presse“ aus dem Schreiben an die Wiener Anwaltskammer.Das Justizministerium kann selbst keine disziplinarischen Maßnahmen gegen Böhmdorfer ergreifen, daher das Schreiben vom Freitag. Die Entscheidung, ob es zu einem Verfahren kommt, liegt allein beim Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer.Böhmdorfer war nicht nur Grassers Anwalt sondern auch dessen Regierungskollege Anfang der 2000er. Böhmdorfer war damals in der ÖVP-FPÖ-Regierung Justizminister.