Die FPÖ darf das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) doch nicht "pseudowissenschaftlich" nennen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab einer "außerordentlichen Revision" des DÖW gegen entsprechende Entscheide des Handelsgerichts sowie des Oberlandesgerichts Wien recht. Die FPÖ muss entsprechende Äußerungen unterlassen, einen Widerruf veröffentlichen und dem DÖW die Verfahrenskosten ersetzen.