23.07.2026 17.25Online seit heute, 17.25 UhrDie EU hat sich auf die Wiedereinführung einer Regelung geeinigt, die Onlinediensten das Durchsuchen ihrer Plattformen nach Missbrauchsmaterial erlaubt. Die neue Übergangsregelung soll bis zum 3. April 2028 gelten, wie der Rat der EU-Länder heute mitteilte.Verschlüsselte Botschaften, etwa bei Diensten wie WhatsApp, sind allerdings von der von Gegnern als „Chatkontrolle“ kritisierten Regelung ausgenommen.Bei der Regelung handelt es sich eigentlich um eine Ausnahme. Trotz der strengen europäischen Datenschutzgesetze dürfen Onlinedienste freiwillig ihre Plattformen nach Missbrauchsdarstellungen durchsuchen und diese melden.Die vorherige Ausnahmeregelung war Anfang April dieses Jahres ausgelaufen, weil das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten sich nicht auf eine Rechtsgrundlage hatten einigen können. Seitdem gab es eine rechtliche Grauzone.Mit der jetzigen Regelung setzte sich das EU-Parlament durch, das Anfang Juli für eine Ausnahme für verschlüsselte Chats gestimmt hatte.Die Hoffnung ist nun, dass die EU-Institutionen sich bis April 2028 auf eine grundlegende Reform der Regeln zum Schutz der Privatsphäre im Internet einigen können und nicht mehr auf eine regelmäßige Verlängerung der Maßnahmen angewiesen sind.Die EU-Kommission hatte 2022 vorgeschlagen, Plattformen zu verpflichten, missbräuchliches Material und „Grooming“ festzustellen und zu melden. Diese „Chatkontrolle“ fand zwar starke Unterstützung bei vielen Kinderschutzorganisationen, löste jedoch eine heftige Debatte über den Schutz der Privatsphäre aus.