Vergabe neu aufrollen - Gericht hebt Ausschreibung für Busverkehr im Burgenland teils auf

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Das Landesverwaltungsgericht Burgenland (LVwG) hat der Beschwerde eines privaten Busunternehmens stattgegeben - die Verkehrsbetriebe Burgenland GmbH (VBB) muss daher auf Basis der Entscheidung eine neue Zuschlagsentscheidung treffen. Bei der Ausschreibung geht es um den Linienverkehr im Mittel- und Südburgenland. Beanstandet wurde vom privaten Betreiber die Aufforderung zur Letztangebotsabgabe - diese wurde vom LVwG für nichtig erklärt, hieß es am Donnerstag zur APA.