Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Starlink wegen seiner jüngsten Preisänderungen und automatischer Tarifumstellungen abgemahnt. Kunden des Satellitenanbieters sollen teilweise ohne ausdrückliche Zustimmung in den teureren Tarif „Privathaushalt – MAX“ verschoben worden sein.Über die angekündigten Preiserhöhungen bei Starlink hatten wir bereits im Mai berichtet. Der Tarif „Privathaushalt 200 Mbit/s“ sollte demnach von monatlich 50 auf 55 Euro steigen. Als Begründung nannte der Anbieter gestiegene Betriebskosten und den Ausbau seines Satellitennetzes.Aus fünf Euro wurden plötzlich 25 EuroBei der Verbraucherzentrale Niedersachsen gingen allerdings Beschwerden von Kunden ein, bei denen es nicht bei der angekündigten Erhöhung um fünf Euro blieb. Ihre Verträge waren offenbar automatisch auf „Privathaushalt – MAX“ für monatlich 75 Euro umgestellt worden.Statt der angekündigten fünf Euro wurden damit 25 Euro zusätzlich berechnet. Einige Betroffene bemerkten die Änderung noch in der Rechnungsvorschau und konnten wieder in den bisherigen Tarif wechseln. Andere stellten die Umstellung erst nach der Abbuchung fest.Die Verbraucherschützer halten eine solche Hochstufung ohne ausdrückliche Zustimmung für unwirksam. Starlink könne einen bestehenden Vertrag nicht einseitig durch einen teureren Tarif mit anderen Leistungen ersetzen.Auch die reguläre Erhöhung wird beanstandetDie Abmahnung richtet sich nicht nur gegen die automatische Tarifumstellung. Auch die allgemeine Preiserhöhung um fünf Euro wird von der Verbraucherzentrale beanstandet. Die Preisänderungsklausel in den Geschäftsbedingungen sei zu unbestimmt.Für Kunden sei nicht ausreichend erkennbar, unter welchen konkreten Voraussetzungen und in welchem Umfang Starlink die Gebühren verändern dürfe. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale benachteiligt die Klausel die Kunden daher unangemessen. Ob sich diese Rechtsauffassung durchsetzt, ist bislang nicht gerichtlich entschieden.Kunden sollen Rechnungen kontrollierenStarlink-Nutzer sollten im Kundenkonto prüfen, welcher Tarif aktuell hinterlegt ist, und die jüngsten Rechnungen mit früheren Abbuchungen vergleichen. Wer ohne Zustimmung hochgestuft wurde, kann der Abrechnung widersprechen, die Rückkehr in den bisherigen Tarif verlangen und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.The post Starlink-Kunden ungefragt hochgestuft: Abmahnung folgt first appeared on ifun.de.