Die Regelung des Strafgesetzbuches über den erweiterten Verfall von Vermögenswerten ist verfassungskonform. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Donnerstag nach einer entsprechenden Entscheidung rund um den Fall von mutmaßlichen Mittäterinnen und Mittätern einer flüchtigen "Schamanin" bekanntgegeben. Die drei nicht rechtskräftig verurteilten Familienangehörigen der Frau stemmten sich gegen den Verfall von rund vier Millionen Euro und zwei Millionen Schweizer Franken.