Der Pay-TV-Anbieter Sky hat im Rechtsstreit mit Verbraucherschützern eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht München hält die von Sky gebotenen Möglichkeiten zum Beenden einer Mitgliedschaft über die Webseite weiterhin nicht für ausreichend. Seit 2022 müssen Abo-Anbieter ihren Kunden ermöglichen, online abgeschlossene Verträge ebenso einfach wieder zu kündigen, wie sie abgeschlossen wurden.Konkret dreht sich der Streit um den von Sky angebotenen Kündigungsbutton. Bereits im vergangenen Jahr war dieser Thema vor Gericht. Damals wurde die Gestaltung und Platzierung dieser Option für rechtswidrig erklärt. Sky hatte die Funktion hinter einer Schaltfläche zum Einblenden weiterer Links am unteren Bildschirmrand versteckt.Weiter Kritik am KündigungsbuttonDie Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigte sich jedoch auch mit der daraufhin überarbeiteten Version des Kündigungsbuttons nicht zufrieden und hat ein weiteres Verfahren gegen Sky angestrengt. Es habe vermehrt Beschwerden und Hinweise von Verbrauchern gegeben, die den Kündigungsbutton nicht gefunden hätten. Die Verbraucherschützer bewerteten die beiden ähnlich bezeichneten Textlinks „Abo beenden“ und „Infos zur Kündigung“ als irreführend. Die Auswahlmöglichkeit lasse Verbraucher perplex zurück, zumal sich unter der Option „Infos zur Kündigung“ nur Informationen zur Kündigung per Telefon oder Chat, aber kein Hinweis auf das Online-Kündigungsformular fanden.Titelbild: Verbraucherzentrale NRWDas Landgericht München verpflichtete Sky nun unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro, eine eindeutig erkennbare Kündigungsmöglichkeit bereitzustellen. Allerdings ist der Münchner Richterspruch noch nicht rechtskräftig. Sky hat die Möglichkeit, damit in die nächste Instanz zu ziehen.Infos zu den gesetzlichen VorgabenWeitere Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben rund um den Kündigungsbutton hat der Verbraucherzentrale Bundesverband hier veröffentlicht.The post Sky verliert weiteren Prozess um Online-Kündigungen first appeared on ifun.de.