Eigentlich dürfen die Finanzämter extremistische Gruppierungen nicht als „gemeinnützig“ einstufen. Doch die Realität sieht anders aus: Die JUNGE FREIHEIT weiß von einer linksextremen Organisation, die trotz konstanter Erwähnung im Verfassungsschutzbericht von steuerlichen Vorteilen profitiert. Ein Einzelfall?Dieser Beitrag Steuerbegünstigungen „Förderung der Toleranz“: Wenn das Finanzamt Linksextremisten für „gemeinnützig“ hält wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.