Google Maps muss 3D-Luftbilder entfernen: Was das bedeutet

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Google Maps ist heute fest in unserem Lebensalltag verankert und gerade die 3D-Ansichten in Kombination mit Street View sind hervorragend, um sich in neuen Städten zu orientieren. Doch die Trennlinie zum Datenschutz verläuft fließend und genau deshalb ist ein Urteil des Landgerichts Frankfurt umso spannender. EIn Familienvater klagte, da seiner Meinung nach ein reines Verpixeln nicht ausreicht. Es geht um LuftaufnahmenWer sein Haus bei Street View oder Apples Look Around unkenntlich machen lässt, ist damit noch längst nicht aus dem Bild. Aus der Vogelperspektive bleiben Garten, Terrasse und Hinterhof oft weiterhin für jeden sichtbar. Genau dagegen ist nun ein Hausbesitzer aus Frankfurt erfolgreich vorgegangen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat Google untersagt, dreidimensionale Luftbilder seines Grundstücks über Google Earth und Google Maps zu zeigen. Die zuständige Pressekammer, die 3. Zivilkammer, sieht in den Aufnahmen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Verkündet wurde das Urteil am 24. September, die schriftliche Begründung liegt seit dem 12. Oktober vor. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht. Der Kläger lebt mit seiner Frau und den Kindern im eigenen Haus. Er hatte bereits zuvor erreicht, dass Google und Apple die Fassade in ihren Straßenansichten verpixeln. Die räumlichen Luftbilder zeigten aber weiterhin den rückwärtigen Teil des Grundstücks, der von der Straße aus nicht einsehbar ist. Für die Richter gehört das gesamte eingefriedete Areal zum privaten Rückzugsraum, nicht nur das Gebäude selbst. Größe und Gestaltung der Außenanlagen ließen Rückschlüsse auf die Lebensweise der Bewohner zu. Zudem könnten die Bilder sicherheitsrelevante Zugänge verraten.Richter rügen deutlich die MethodikUngewohnt eutlich fällt die Kritik an der Entstehung des Materials aus, die Kammer spricht sogar von „Ausspähung“. Überflüge erfolgen unangekündigt und bleiben unbemerkt, niemand kann also vorab etwas abdecken. Bei Kamerafahrten am Boden sieht das anders aus. Apple etwa kündigte seine Erfassungsfahrten in Deutschland ab Sommer 2019 vorher an, verpixelte Gesichter und Kennzeichen automatisch und räumte ein Widerspruchsrecht ein. Googles Verweis auf die Informationsfreiheit seiner Nutzer ließ das Gericht nicht gelten. Das Ziel, die Welt digital erkundbar zu machen, sei zwar legitim. Hier müsse es aber zurücktreten, denn die Neugier auf fremde Gärten könne ebenso der Vorbereitung eines Einbruchs dienen. Für Stadt-, Umwelt- oder Infrastrukturplanung brauche es keine heimlichen Aufnahmen privater Grundstücke durch einen Konzern. Welchen Mehrwert gerade dieses Grundstück für die Urlaubsplanung oder den Erdkundeunterricht haben soll, sei ebenfalls nicht ersichtlich. Google kann gegen das Urteil (Az. 2-03 O 388/25) noch Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Das Landgericht will die Entscheidung demnächst in der hessischen Rechtsprechungsdatenbank LaReDa veröffentlichen.So erhebt ihr Einspruch gegen AufnahmenWer das eigene Haus zumindest auf Straßenebene verbergen möchte, hat bei beiden Anbietern eine Möglichkeit. Bei Google läuft der Antrag über die Funktion „Problem melden“ direkt in Google Maps. Berechtigt sind nur Eigentümer und Mieter, außerdem ist ein Adressnachweis nötig. Die Verpixelung ist dauerhaft und lässt sich später nicht zurücknehmen. Bei Look Around genügt eine Kontaktaufnahme mit Apple. Der Beitrag Google Maps muss 3D-Luftbilder entfernen: Was das bedeutet erschien zuerst auf Apfelpage.