Das Arbeitsmarktservice (AMS) dürfte Arbeitslosen in Österreich über viele Jahre zu wenig Geld ausbezahlt haben. Laut Sozialministerium drohen dem Bund Nachzahlungen von rund 135 Millionen Euro. Wie kam es dazu und wie reagiert die Bundesregierung?Ausgangspunkt war der Fall einer arbeitslosen Linzerin, die zuvor als Angestellte arbeitete und rund 1.123,86 Euro brutto pro Monat verdiente. Ab 2022 bezog sie Arbeitslosengeld. Sie hatte laut AMS Linz einen täglichen Anspruch von 21,09 Euro.In Österreich bemisst sich die Höhe des Arbeitslosengeldes bekanntlich am zuvor bezogenen Gehalt, konkret: 55 Prozent der Nettoersatzrate. Und hier fiel der Frau eine Ungereimtheit auf: Das AMS hatte bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes ihr zuvor bezogenes Gehalt gekürzt, und zwar 2,95 Prozent Arbeitslosenversicherungsbeitrag.Nicht klar im GesetzEigentlich sind Geringverdiener waren 1. Juli 2008 völlig oder teilweise von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen befreit, beschlossen von der damals rot-schwarzen Bundesregierung. Derzeit sind bis zu 2.225 Euro Bruttoeinkommen pro Monat komplett befreit – danach gilt eine Staffelung bis zu 2.630 Euro. Diese Begünstigung wird im Zuge der Budgetsanierung übrigens ab 1. Jänner 2027 schrittweise abgeschafft: Bist 2032 gilt für sämtliche Dienstverhältnisse ein einheitlicher Beitragssatz von 2,95 Prozent.Dennoch stellt sich die Frage: Zog das AMS der Linzerin zu hohe Sozialversicherungsbeiträge ab? Das Bundesverwaltungsgericht gab dem AMS im Oktober 2023 recht, woraufhin sich die Frau an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wandte. Und dieser gab wiederum, die Presse berichtete zuerst, der Frau am 3. Juli 2026 recht.Die Begründung ist durchaus kompliziert: Die Regierung hatte 2008 zwar festgehalten, dass die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge keine Auswirkung auf die Höhe des Arbeitslosengeldes haben sollte. Allerdings steht das nur in den Erläuterungen zum Gesetz – auf Seite 3 der Regierungsvorlage – und nicht im Gesetz im „Wortlaut“. Und das wäre laut VwGH nötig gewesen.Nachzahlungen von 135 Millionen EuroDiese Erkenntnis hat nicht nur Auswirkungen auf den beschriebenen Einzelfall. „Der Verwaltungsgerichtshof hat eine rechtliche Klarstellung zur Berechnung des Arbeitslosengeldes getroffen“, sagt Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) zum KURIER. Daraus würden Fragen entstehen, die nun sorgfältig aufgearbeitet werden müssten: „Dabei geht es um eine rechtssichere Lösung für die betroffenen Fälle und um eine geordnete Umsetzung.“Das Sozialministerium will eine gesetzliche Regelung ausarbeiten, damit das AMS Fälle überprüfen und „erforderliche Nachzahlungen“ abwickeln kann. Betreffen soll das Ansprüche und Leistungszeiträume vor dem 1. Jänner 2027, die zu niedrig berechnet wurden. Es geht jedenfalls um eine hohe Summe: Das Sozialministerium schätzt die Höhe der Nachzahlungen auf rund 135 Millionen Euro, betroffen sind deutlich mehr als 100.000 Personen.Tatsächlich hätte der Schaden noch höher ausfallen können. Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) sind bei einer fehlerhaften Berechnung des Arbeitslosengeldes Nachzahlungen „nur“ für einen Zeitraum von drei Jahren möglich. Auch hier wurde laut Ministerium ein Stichtag festgelegt, ab dem die dreijährige Frist rückwirkend gilt: 22. September 2026. Dazu kommt die Dauer der gesetzlichen Aufarbeitung.Viele Fragen offenWie man die Nachzahlungen abwickeln will und woher das nötige Geld kommen soll, ist noch offen. Detail am Rande: Wohl mehr als 15.000 Personen – konkrete Zahlen gibt es hier nicht – in Österreich stocken ihr geringes Arbeitslosengeld bzw. ihre Notstandshilfe mit der Sozialhilfe auf. Bei ihnen ist streng genommen also kein Schaden entstanden, sondern bei den Bundesländern – die für die Auszahlung der Sozialhilfe zuständig sind.Unklar ist übrigens auch, wie viel die betroffene Linzerin nun zurückbekommt. Ihr dürften monatlich rund 20 Euro entgangen sein. Jedenfalls ersetzen musste ihr der Bund die Verfahrenskosten in Höhe von 1.346,40 Euro. Andreas Stangl, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich, fordert: „Gerade bei niedrigen Einkommen zählt jeder Euro. Das AMS muss die Entscheidung jetzt rasch umsetzen und sicherstellen, dass Betroffene das Geld erhalten, das ihnen zusteht.“