Totes Baby: Gericht stellt Verfahren gegen Hebammen ein

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Das Neugeborene wäre lebensfähig gewesen. Doch es starb bei der Hausgeburt. Zwei Hebammen mussten sich jetzt wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht in Mühldorf am Inn verantworten. Verturteilt wurden sie aber nicht.