Österreichs Gefängnisse sind überfüllt, in der Justiz fehlt Personal. Ab 1. November sollen neue Regeln im Strafvollzug zumindest etwas Entlastung bringen. Bestimmte ausländische Straftäter können künftig auch gegen ihren Willen vorzeitig in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.Große Auswirkungen erwartet sich Friedrich Forsthuber, Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien, davon allerdings nicht. Gerade einmal 100 bis 200 Häftlinge pro Jahr dürften von der Regelung betroffen sein. Dennoch begrüßte er die Maßnahme am Freitagabend in der ZiB 2: „Selbst der Tropfen auf den heißen Stein ist wenigstens ein Tropfen.“Jede Entlastung könne dazu beitragen, die Haftbedingungen zu verbessern und wieder mehr Resozialisierungsarbeit zu ermöglichen.Abschiebung nach halber HaftstrafeDie neuen Bestimmungen erleichtern es, ausländische Straftäter bereits nach Verbüßung der Hälfte ihrer Haftstrafe abzuschieben, sofern ein Aufenthaltsverbot besteht. Für Drittstaatsangehörige soll das künftig auch gegen ihren Willen möglich sein. Im Herkunftsland müssen sie die restliche Strafe nicht absitzen.Bei schweren Körperverletzungs- und Sexualdelikten gelten weiterhin strengere Voraussetzungen. Dass abgeschobene Straftäter nach Österreich zurückkehren könnten, lässt sich laut Forsthuber nicht ausschließen. Allerdings müssten sie bei einer Rückkehr während eines aufrechten Aufenthaltsverbots ihre Reststrafe verbüßen.Den Vorwurf, Richter würden durch zu leichtfertig verhängte Haftstrafen zur Überbelegung beitragen, weist Forsthuber zurück. „Also das sehe ich überhaupt nicht so.“ Vielmehr seien in den vergangenen Jahren die gesetzlichen Strafrahmen bei mehreren Delikten erhöht worden. Entsprechend würden auch längere Haftstrafen verhängt.Deutliche Kritik an der PolitikBesonders kritisch sieht der Gerichtspräsident die Personalsituation in der Justiz. Faire Verfahren seien in Österreich zwar weiterhin gewährleistet, allerdings nur durch den enormen Einsatz der Beschäftigten.„Die Richterinnen und Staatsanwältinnen leisten ohnehin 120 Prozent“, sagte Forsthuber. Das könne kein Dauerzustand sein. Auch in Zeiten notwendiger Einsparungen müsse der Rechtsstaat der Politik etwas wert sein.Dass zusätzliche Personalmaßnahmen von vornherein ausgeschlossen würden, hält er für kurzsichtig. Die Regierung weigere sich, ein Personalpaket aufzuschnüren, „während der Rechtsstaat im Bereich der Rechtsprechung schon kracht“.Auch in den Justizanstalten brauche es dringend weitere Maßnahmen. Zusätzlichen Druck verursache der starke Anstieg im Maßnahmenvollzug. Mittlerweile befinden sich mehr als 1.600 Menschen in forensisch-therapeutischen Zentren. Weil dafür bestehende Justizanstalten umgewandelt werden, wird der Platz in den übrigen Gefängnissen knapper.Die neuen Abschieberegeln allein werden das Problem aus Sicht Forsthubers daher nicht lösen. Um die Haftbedingungen nachhaltig zu verbessern, brauche es weitere, auch kurzfristige Schritte.