Sozialhilfe: Wo die Länder derzeit stehen – und was sich ändert

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Neun Länder, neun Systeme – damit soll ab 1. Jänner Schluss sein. Weitgehend. Mit ihrem neuen Grundsatzgesetz orientiert sich die Bundesregierung an Ländern mit schwarz-blauer Koalition wie Oberösterreich und Niederösterreich – es ist also eine „Harmonisierung“ in Richtung eines österreichweit strengeren Regimes, wobei Spielräume bleiben.So bekommt ein Erwachsener, der nicht erwerbsfähig ist bzw. ein Erwachsener, der sich um Arbeit bemüht, monatlich 1.230 Euro. Asylberechtigte bekommen diesen Betrag erst nach einer Wartefrist, wenn sie Integrationsmaßnahmen absolviert haben.Neu ist die Staffelung für Kinder: Hat eine Familie ein Kind, bekommt sie fix 307 Euro. Bei zwei, drei und vier Kindern können sich die Länder zwischen einem jeweiligen Mindestsatz und dem Höchstsatz von 307 Euro bewegen. Ab dem fünften Kind gilt der fixe Satz von 148 Euro.Große UnterschiedeWie aber ist der Status quo in den Ländern? Der KURIER hat in den zuständigen Ressorts nachgefragt.Die letzte standardisierte Erhebung der Statistik Austria stammt aus dem Jahr 2024, damals gab es 205.781 Bezieher. In der Zwischenzeit haben einige Länder ihre Regeln verschärft; zudem sind in Wien und Tirol 2026 die subsidiär Schutzberechtigten aus der Mindestsicherung herausgefallen, weshalb die Zahlen nun deutlich niedriger sind als 2024.Laut KURIER-Erhebung in den Ländern sind es heuer rund 171.953 – wobei die Steiermark nur eine gerundete Zahl nannte. Niederösterreich gab den Stand am 1. März an, Salzburg den Stand am 1. Juni.Die Recherche zeigt: Es gibt tatsächlich große Unterschiede, die Länder sind untereinander nur schwer miteinander vergleichbar. Ein grober Überblick:WienDie Bundeshauptstadt ist als „Magnet“ für arbeitsunwillige Migranten mit Kindern in Verruf geraten, weil dort das Prinzip gilt: Jedes Kind ist gleich viel wert, konkret 332 Euro. Der neue Höchstsatz ist um 25 Euro niedriger. Es wird davon ausgegangen, dass Wien weiterhin den maximalen Rahmen ausschöpft.Für alle Bezieher – Österreicher wie Drittstaatsangehörige – gelten Mitwirkungspflichten. Wer beispielsweise dem AMS nicht zur Verfügung steht oder die Integrationsvereinbarung nicht einhält, dem drohen Kürzungen; bei beharrlicher Verweigerung wird die Leistung ganz eingestellt.In Wien leben die mit Abstand meisten Mindestsicherungsbezieher (auch anteilsmäßig in der Bevölkerung), allerdings sind drei Viertel nur „Aufstocker“ – sie haben ein Einkommen, das fürs Leben aber nicht reicht. Höher ist der Anteil an Aufstockern nur in der Steiermark.NiederösterreichDas schwarz-blau regierte Land hat sein System im Jänner 2026 novelliert. In den 1.230 Euro, die eine alleinstehende Person maximal erhalten kann, ist die Unterstützung für Wohnkosten schon enthalten. Für Kinder gibt es degressive Sätze – von 307 Euro für eines bis 148 Euro bei fünf oder mehr Kindern.Drittstaatsangehörige unterliegen Integrationspflichten, und die Sanktionen sind streng. Wer der Verpflichtung schuldhaft nicht nachkommt, dem wird die Leistung um 25 Prozent gekürzt – für mindestens drei Monate.BurgenlandAuch im rot-grünen Burgenland ist jedes Kind gleich viel wert. Allerdings ist der Richtsatz mit 283 Euro recht niedrig. Für Drittstaatsangehörige gelten die Verpflichtungen laut Integrationsgesetz des Bundes – etwa die Teilnahme an Deutsch- und Wertekursen.Was auffällt: 70 Prozent der Bezieher sind hier österreichische Staatsbürger, das ist der bundesweit höchste Wert. Und: Die Zahl der Bezieher ist gestiegen: 2024 waren es laut Statistik Austria 1.824, heuer erhalten mit Stand 1. Oktober laut Auskunft des Landes 2.102 Personen die burgenländische „Sozialunterstützung“.OberösterreichDas Sozialhilfe-Gesetz wurde im Februar verschärft: Antragsteller erhalten anfangs nur einen reduzierten Betrag und müssen erst ihr Bemühen – Integration, Arbeitswilligkeit – glaubhaft machen. Danach kann schon beim ersten Verstoß die Leistung um 30 Prozent gekürzt werden.Die Richtsätze für Kinder sind dieselben wie in Niederösterreich: 307 Euro für eines, 148 ab dem fünften.Diese Werte sind es auch, die der Bund jetzt für seinen „Korridor“ heranzieht. Die schwarz-blaue Koalition fühlt sich in ihrem Kurs bestätigt – und verweist auf ihre Zahlen: Oberösterreich hat mit 0,32 Prozent den niedrigsten Anteil an Sozialhilfebeziehern in der Bevölkerung. 2024 gab es 5.722 Bezieher, heuer im Oktober nur noch 4.854.SalzburgDie schwarz-blaue Regierung heftet sich – wie in Oberösterreich und Niederösterreich – auf die Fahnen, harte Sanktionen bei Arbeits- und Integrationsverweigerung durchzusetzen. Beim zweiten Verstoß wird die Leistung um 50 Prozent gestrichen, beim vierten Verstoß komplett.Die hohen Mietpreise in der Stadt Salzburg sind insofern berücksichtigt, dass eine alleinstehende Person inklusive Wohnunterstützung bis zu 1.397 Euro erhalten kann. Für jedes Kind gibt es den Richtsatz von 307 Euro.SteiermarkSeit Dezember 2024 regiert Blau-Schwarz – und hat die Sozialunterstützung Anfang des Jahres 2026 deutlich verschärft. Es gilt eine „Bemühungspflicht“, um sich für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren; bei Drittstaatsangehörigen ist das die Bereitschaft, Deutsch zu lernen. Bei Verstößen beträgt die Kürzung schon 50 Prozent, beim dritten Fehlverhalten 75 Prozent, dann zur Gänze.Einzigartig ist, dass der Höchstsatz für eine alleinstehende Person nur bei 95 Prozent der Bundesvorgabe liegt – nämlich bei 1.168 statt 1.230 Euro, wobei zusätzlich eine Wohnkostenpauschale von bis zu 175 Euro möglich ist. Mit der Reform 2026 wurden auch die Zuschläge für Kinder gestaffelt. Die Beträge liegen unter dem, was der Bund künftig als Korridor vorgibt – bei einem Kind sind das 292 Euro, ab fünf Kindern nur 140 Euro. Die Steiermark ist das einzige Bundesland, das damit rechnet, künftig mehr auszahlen zu müssen.KärntenAuch das rot-schwarz regierte Kärnten hat gleich hohe Sätze für eine beliebige Anzahl an Kindern pro Familie – mit 258 Euro ist es allerdings der österreichweit niedrigste.Und auch die Unterstützung für den Wohnbedarf ist im Höchstsatz von 1.230 Euro bei einer alleinstehenden Person schon eingerechnet. Erhält eine Person Wohnbeihilfe, dann wird die Sozialhilfe entsprechend gekürzt.Sanktionen gibt es, wenn ein Bezieher die Notlage „vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt hat“ und sich nicht um den Einsatz seiner Arbeitskraft bemüht. Bei Verletzungen der Integrationspflicht wird für mindestens drei Monate gekürzt.TirolDie Wohnkosten, die in Tirol sehr stark variieren, werden in der Mindestsicherung berücksichtigt. So erhält eine alleinstehende Person in Innsbruck 738 Euro, für den Wohnbedarf können zusätzlich bis zu 825 Euro gewährt werden – in Summe 1.563 Euro. Die Richtsätze für Kinder sind degressiv gestaffelt, bei einem Kind liegt der Satz bei 369 Euro.Asylberechtigte müssen unter anderem einen achtstündigen Werte- und Orientierungskurs absolvieren. Ansonsten gilt wie in anderen Ländern: Wer sich nicht um Arbeit bemüht, muss mit Kürzungen rechnen. In Tirol geschieht das stufenweise, beginnend bei 30 Prozent.VorarlbergVorarlberg ist neben Wien das einzige Bundesland, in dem Drittstaatsangehörige unter den Beziehern die Mehrheit sind. Die durchschnittliche Bezugsdauer beträgt laut Angabe des Landes im Durchrechnungszeitraum eines Jahres 6,3 Monate – und ist damit österreichweit am kürzesten.Die degressiven Sätze für Kinder beginnen am österreichweit höchsten Niveau: Eine Familie mit einem bis drei Kindern bekommt pro Kind 394 Euro, bei vier bis sechs Kindern 271 Euro und 209 Euro ab dem 7. Kind – gedeckt sind damit Lebensunterhalt und Wohnbedarf.Wie in Tirol erhält eine alleinstehende Person bis zu 738 Euro für den Lebensunterhalt, für den Wohnbedarf können bis zu 650 Euro hinzukommen. Eine Besonderheit ist, dass der zugesprochene Betrag fürs Wohnen direkt an den Vermieter oder den Energieversorger überwiesen werden kann.Kürzungen sind auch in Vorarlberg möglich, wenn keine Bereitschaft zum Einsatz der Arbeitskraft besteht oder Integrationspflichten wie Deutsch-, Werte- und Orientierungskurse nicht eingehalten werden.