03.11.2026 12.20Online seit heute, 12.20 UhrKI-Chatbots wie Googles Gemini können einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge Urheberrecht verletzen.Wenn die Chatbots Presseartikel von Websites abrufen und verwenden, um Nutzerinnen und Nutzern eine Antwort bereitzustellen, könne das die Rechte von Verlagen auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung berühren, stellte Generalanwalt Maciej Szpunar heute in seinen Schlussanträgen laut Mitteilung des Gerichtshofs fest.Das vielbeachtete Verfahren ist das erste zu generativer KI vor dem EuGH in Luxemburg. Das Gutachten ist für die Richterinnen und Richter nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.Generalanwalt nennt KriterienOb eine Vervielfältigung vorliegt, hängt dem Generalanwalt zufolge zum einen davon ab, ob der Chatbot unrechtmäßig auf den Artikel zugegriffen hat, etwa durch Umgehung technischer Maßnahmen wie einer Bezahlschranke.Zum anderen betonte Szpunar, das Recht der Presseverlage schütze nicht die berichteten Tatsachen, sondern nur die „spezifische Ausdrucksform“ der Veröffentlichungen. Das Recht solle Verlagen kein Monopol auf Nachrichten verschaffen.Entscheidend sei, ob die Antwort die Ausdrucksform in erkennbarer Weise wiederverwende, und zwar so, dass Leserinnen und Leser keinen Anlass mehr haben, den Originaltext aufzurufen. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung werde in der Regel verletzt, wenn die Ausdrucksform in den Antworten „systematisch erkennbar“ sei.Rechtsstreit in UngarnHintergrund ist ein Rechtsstreit in Ungarn. Der Presseverlag Like Company, der mehrere Nachrichtenportale betreibt, klagte dort Google. Der Vorwurf: Gemini habe geschützte Texte des Verlags ohne Genehmigung vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht.Das zuständige Gericht in Budapest legte dem EuGH Fragen zu EU-Recht vor. Entscheiden muss den Fall am Ende das ungarische Gericht, das dabei an die Vorgaben des EuGH gebunden ist.