AMS-Nachzahlung für Marterbauer „unerfreulich, aber nicht dramatisch“

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Etwa 135 Millionen Euro an Arbeitslosengeld und Notstandshilfe muss das Arbeitsmarktservice nachzahlen. Für Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) ist die Nachricht „unerfreulich“, allerdings sorge ihn „das jetzt nicht dramatisch, obwohl 135 Millionen Euro sehr viel Geld“ seien, sagte er am Dienstag bei einer Pressekonferenz mit Blick auf das Budget. Aktuell werde rechtlich geprüft, welches Budget betroffen sei, ob 2026 oder die Vorjahre, in denen die Minderzahlungen erfolgt sind.„Wir liegen mit der Budgetkonsolidierung so im Plan, dass diese 135 Mio. da nichts ganz Großes daran ändern werden“, sagte Marterbauer weiter. In der Budgetpolitik sei es immer so, dass man auf neue Herausforderungen, die nicht eingeplant seien, kurzfristig reagieren müsse. Dabei verwies er auf die Dürrehilfen in ähnlicher Größenordnung von 140 Millionen Euro im heurigen Jahr. Hintergrund der nun anfallenden Nachzahlungen ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Eine Geringverdienerin hatte sich gegen ihre Arbeitslosengeld-Berechnung gewehrt, weil das AMS bei ihrem früheren Gehalt als Berechnungsgrundlage drei Prozent Arbeitslosenversicherungsbeitrag abzog, obwohl sie den gar nicht leisten musste.Ursache liegt Jahre zurückDie Ursache der falschen Berechnung reicht 25 Jahre zurück. 2001 hielt der Gesetzgeber fest, dass bei der Berechnung der Ersatzraten eine Durchschnittsbetrachtung zulässig sei. 2008 wurde die soziale Staffelung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge festgelegt. Diese Novelle hätte „keinen Einfluss“ auf die Bemessung des Arbeitslosengeldes haben sollen. Da dies nur in den Erläuterungen und nicht im Gesetzestext stand, erklärte der VwGH die Regelung für nicht zulässig.