Bei einem „analysierenden Gespräch über Korruption“ hat der Antikorruptionsexperte Martin Kreutner am Dienstag mit einer Warnung vor der geplanten Novelle des Spionageparagrafen aufhorchen lassen. Eine Verfolgbarkeit von Spionage gegen internationale Organisationen und andere Staaten würde die Ressourcen der Justiz sprengen, sagte er. Bei Korruptionsbekämpfung sahen Kreutner und der WKStA-Sprecher Martin Ortner zwar Probleme, Österreich aber vergleichsweise gut aufgestellt.Sollte die vorgestellte Novelle des Spionageparagrafen beschlossen werden und somit nicht nur Spionage gegen Österreich strafbar sein, müssten in Zukunft die österreichischen Staatsanwaltschaften und die österreichischen Gerichte nach dem Prinzip der Gleichheit gegen alle Spionage-Tätigkeiten in Österreich vorgehen und nicht nur gegen einzelne, ausgewählte Länder, erklärte Kreutner beim Verband der Auslandspresse in Wien.Mehr Personal nötig„Dann können sich die Staatsanwaltschaften wahrscheinlich um den Faktor 10, die Ermittlungsbehörden um den Faktor 10 und auch die Gerichte, die zuständigen Gerichte um den Faktor 10 vergrößern. Ansonsten laufen sie in ein Dilemma hinein“, sagte er. Auch müsste man nach dem Gleichheitsgrundsatz Ermittlungen gegen die Großmächte führen und es sei bekannt, was eine Großmacht derzeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof aufführe, erläuterte der Experte mit Verweis auf US-Sanktionen gegen die Institution in Den Haag. Er selbst sei dabei nicht grundsätzlich gegen eine Novelle des diesbezüglichen Strafrechtsparagrafen, wolle aber warnen, dies zu einfach zu sehen und der Justiz mit einem Gesetz einen Rucksack aufzubürden, der entsprechende Ressourcen benötigte.„Das Justizsystem in Österreich ist grosso modo ein sehr verlässliches, mit hochkompetentem Personal, international anerkannt und die Rechtsstaatlichkeit ist auch grosso modo, auch im EU-Vergleich sicher, auch wieder im oberen Drittel, im oberen positiven Drittel“, erklärte Kreutner zum eigentlichen Thema des Pressegesprächs. Er sprach auch davon, dass Österreich in vergleichenden internationalen Indizes vergleichsweise gut abschneide, im Corruption Perception Index von Transparency International auf den neunten Platz unter den 27 EU-Staate komme. Dies habe aber insbesondere damit zu tun, dass sich dieser Index auf Korruption im öffentlichen Sektor und auf Low-Level-Corruption beschränke und nicht auf „Verhaberungen zwischen den entsprechenden Entscheidungsträgern in den unterschiedlichen Sektoren“ abstelle. Letzteres sei auch sehr, sehr schwer zu fassen, erklärte er.„Sehr viele Graubereiche“ Denn bei Entscheidungsfindungen von politischen Entscheidungsträgern mit anderen honorigen Personen gebe es in Österreich „sehr viele Graubereiche“, die es nicht geben würde, wenn man die Gesetze gleich anwenden würde. Wenn der höchste Beamte im Justizministerium zwei Beschuldigte in einem Strafverfahren treffe, habe das nichts mit Bürgerdienst zu tun, sondern sei zumindest illegitim, sagte der ehemalige Leiter einer Kommission, die sich intensiv mit den Aktivitäten des verstorbenen Sektionschef des Justizministeriums, Christian Pilnacek, beschäftigt hatte.Wie gut die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft funktioniere, sehe man daran, ob Verfahren gegen hochrangige Entscheidungsträger geführt werden, erläuterte seinerseits der Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Oberstaatsanwalt Martin Ortner. Ermittlungen bedeuteten damit nicht unbedingt, dass es jeweils auch zu Anklagen komme, die Frage sei aber, ob Verdachtsmomente geklärt würden, die auch mächtige Personen beträfen. Ortner sprach davon, dass es „sehr viel Kritik“ an der WKStA gebe, die grundsätzlich in einem Rechtsstaat sehr wichtig sei, jedoch dann problematisch werde, wenn sie unsachlich werde. „Zum Beispiel, wenn es heißt, eine Behörde kümmere sich nur um Amtsträger einer Partei“, sagte er. Wenn Korruption Missbrauch anvertrauter Macht ist, kämen in Korruptionsverfahren als Beschuldigte nur jene in Frage, die regierten. Parteien, die nie an der Macht gewesen seien, wären von derartigen Ermittlungen daher auch nicht tangiert.Problem „Zeittreiber“Ausführlich erzählte Ortner auch über vielfach erforderte Genehmigungen von Ermittlungsschritten sowie komplexe Berichtspflichten, die die Ermittlungsdauer in die Länge zögen. „In Top-Level-Korruptionsverfahren ist das 'Clamorose' schon aus der Person der Beschuldigten immanent und ich bin automatisch in der Berichtspflicht (an übergeordnete Behörden und das Justizministerium, Anm.)“, erzählte er. Damit dauere automatisch alles, was er mache, länger und derartige „Bremsfaktoren“ wären zu diskutieren.Zu Verzögerungen komme es bisweilen auch bei Auswertung von Materialien, die bei Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten und Medienvertretern beschlagnahmt werden. So laufe seit etwa fünf Jahren ein Verfahren zur sogenannten „Inseratencausa“, wobei es vier Jahre gedauert habe, bei Medienhäusern beschlagnahmte Beweismittel frei zu bekommen und überhaupt hineinzusehen. „Zeittreiber wie der Schutz des Berufsgeheimnisträgers sind einem völlig nachvollziehbaren Gedanken geschuldet, aber er gibt meines Erachtens durchaus Diskussionsbedarf gibt, ob man das technisch nicht anders umsetzen kann“, sagte er.