Mit dem heutigen 12. August gelten in der Europäischen Union neue Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die sogenannte PPWR vereinheitlicht die Regeln in den Mitgliedstaaten und betrifft künftig den gesamten Weg einer Verpackung von der Gestaltung bis zur Entsorgung. In Deutschland tritt gleichzeitig das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz in Kraft.Die beiden neuen Regeln sollen dafür sorgen, dass sich der immense Verpackungsmüllberg von aktuell knapp 180 Kilogramm pro Jahr und Kopf langfristig deutlich verringert.Für Verbraucher bleiben die bekannten Sammelsysteme mit Altpapier, Altglas sowie gelber Tonne und gelbem Sack zunächst bestehen. Sichtbare Änderungen folgen schrittweise. Die EU-Verordnung sieht unter anderem Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zur Wiederverwendung und zur Verringerung des Verpackungsaufkommens vor. Bis 2030 sollen die Verpackungsabfälle pro Einwohner gegenüber 2018 um mindestens fünf Prozent sinken. Bis 2040 beträgt das Ziel 15 Prozent.Kleinere Kartons im OnlinehandelFür Technikbestellungen ist vor allem eine Regel interessant, die ab 2030 greift. Die EU nimmt ausdrücklich Verpackungen aus dem Onlinehandel in den Blick. Bei Versandkartons dürfen dann höchstens 50 Prozent des Volumens ungenutzt bleiben. Dabei zählt auch der Raum als leer, der mit Papier, Luftpolstern, Schaumstoff oder Styropor ausgefüllt wird.Damit sollen jene überdimensionierten Kartons zurückgedrängt werden, in denen kleine Elektronikprodukte oder Zubehör bislang mit größeren Mengen Füllmaterial verschickt werden können. Die genaue Berechnung des Leerraums muss die EU-Kommission noch festlegen. Dabei sollen unter anderem unregelmäßig geformte und besonders empfindliche Produkte berücksichtigt werden. Die entsprechende Methode soll bis Februar 2028 vorliegen.Ab 2030 stets auch recyclingfähigDie Vorgabe gehört zu einem größeren Maßnahmenpaket. Ab 2030 müssen Verpackungen grundsätzlich recyclingfähig sein. Für Transportverpackungen und den Onlinehandel sind zudem Wiederverwendungsziele vorgesehen. Die Verordnung erfasst dabei auch Verpackungen von Waren, die aus Ländern außerhalb der EU importiert werden.Weitere Änderungen folgen später. Eine europaweit einheitliche Kennzeichnung soll die richtige Mülltrennung erleichtern. Hersteller müssen außerdem zunehmend nachweisen, dass ihre Verpackungen die Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Die PPWR schafft dafür erstmals einen einheitlichen Rahmen, der unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.Der Beitrag Neue Verpackungsregeln: EU nimmt Versandkartons ins Visier wurde zuerst auf ifun.de veröffentlicht.