08.08.2026 07.29Online seit heute, 7.29 UhrDie neue Weiterbildungszeit kann von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen seit 8. Juni beantragt werden. Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat bis Ende Juli 550 Anträge genehmigt. 312 Anträge seien in Bearbeitung und 471 Ansuchen wurden negativ beschieden, hieß es heutigen APA-Angaben zufolge vom AMS.Die überwiegende Anzahl der Ablehnungen sei erfolgt, weil zu früh angesucht wurde. Eine weitere wichtige Maßnahme seit Jahresbeginn für das AMS ist die starke Einschränkung des Arbeitslosenzuverdiensts.Nach Kritik des Rechnungshofes (RH) und aus Spargründen wurde die Bildungskarenz reformiert. Im Vergleich zum alten Modell gibt es strengere Kriterien und bei Besserverdienern und -verdienerinnen muss sich die Arbeitgeberseite finanziell beteiligen.In der Hochphase der Bildungskarenz kostete die Maßnahme den Staat über 500 Millionen Euro jährlich – nun sind die Ausgaben mit 150 Mio. Euro pro Jahr gedeckelt. Das AMS fördert bei der Weiterbildungszeit nur noch Aus- und Weiterbildungen, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind. Bei der Bildungskarenz gab es diese Einschränkung nicht. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.