30.07.2026 12.39Online seit heute, 12.39 UhrDer Präsident des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), Christian Filzwieser, hat aufgrund neuer Zuständigkeiten 20 zusätzliche Planstellen für sein Haus gefordert.Diese seien dem Gericht im Zuge neuer Gesetzesbeschlüsse auch zugesprochen, dann aber nicht zur Verfügung gestellt worden, sagte er bei einer Pressekonferenz heute. Der dort vorgestellte Tätigkeits- und Justizverwaltungsbericht des BVwG für 2025 zeugt von 25 Prozent mehr neuen Verfahren als im Jahr zuvor.Mehr Aufwand durch Infofreiheit und Asylrecht2025 sei ein intensives Geschäftsjahr gewesen, sagte die designierte neue Vizepräsidentin Daniela Urban. Konkret waren 30.550 Verfahren neu anhängig. Die Zuständigkeiten würden stetig wachsen. Neu hinzugekommen seien etwa das Informationsfreiheitsgesetz, die Änderungen im Asylrecht durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und die Messengerüberwachung. Dafür brauche es mehr Ressourcen, die das Gericht bisher nicht bekommen habe, so Filzwieser.Versprochene Stellen bisher „nicht materialisiert“Zuletzt seien dem BVwG in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei neuen Gesetzen neue richterliche Planstellen zugesprochen worden, die sich dann aber „nicht materialisiert“ hätten. Im letzten Jahr seien das zehn richterliche und zehn nicht richterliche Planstellen gewesen. „Der Staat schadet sich selbst, wenn er Gerichte nicht ausreichend finanziert“, pochte der Präsident.Forderungen zu Fristen und KI-RegelnNeben mehr Ressourcen wünscht sich Filzwieser eine kritische Beschäftigung mit Fristsetzungsanträgen. Diese können gestellt werden, wenn gesetzliche Fristen für Entscheidungen überschritten werden, das belaste das Budget. Schließlich müsse die Republik dann für das Fristversäumnis zahlen.Zudem forderte er, Zurückverweisungen zu erleichtern. Aktuell würden behördliche Ermittlungen teils auf die Verwaltungsgerichte abgewälzt werden. Statt zurückzuverweisen, wenn es zu Verfahrensmängeln bei der Behörde kommt, müsse das Gericht die Arbeit dann selbst erledigen. Ebenfalls brauche es im Verfahrensrecht gesetzliche Rahmenbedingungen für einen guten Einsatz künstlicher Intelligenz. Zurück zur StartseiteORF.atNicht alle Bilder konnten vollständig geladen werden. Bitte schließen Sie die Druckvorschau bis alle Bilder geladen wurden und versuchen Sie es noch einmal.