Am 24. Juli bekam Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine öffentliche Klatsche vom Bundesverfassungsgericht. „Das Bundesverfassungsgericht hat die pauschale Abkehr des Bundesinnenministeriums vom Aufnahmeprogramm für afghanische Geflüchtete für willkürlich erklärt. Der Widerruf zugesagter Visa müsse im Einzelfall geprüft werden“, teilte das Gericht mit. Nicht nur die „Zeit“ berichtete darüber. Aber die Willkür endet ja nicht bei […]Der Beitrag Protest gegen Abschiebungen nach Afghanistan am Leipziger Flughafen: Das fatale Rechtsverständnis deutscher Innenminister erschien zuerst auf Leipziger Zeitung.