Eilanträge gegen Münchner Wasserverfügung abgelehnt

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Das Verwaltungsgericht München hat Eilanträge gegen die Allgemeinverfügung zum Wassersparen abgewiesen. Geklagt hatten zwei Gartenbesitzer, die die Einschränkungen als unverhältnismäßig ansehen. Die Beschlüsse sind nicht rechtskräftig.