Justiz - Fußfessel nur für drei U-Häftlinge

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408 Personen befinden sich derzeit im elektronisch überwachten Hausarrest (Stichtag: 29. Juli). Bei den Fußfessel-Trägerinnen und -Trägern handelt es sich in 405 Fällen um Personen, die sich in Strafhaft befinden, aber die Voraussetzungen für den elektronisch überwachten Hausarrest erfüllen. Dagegen wird nur bei drei Personen die U-Haft durch den elektronisch überwachten Hausarrest subsumiert. Diese Zahlen gab das Justizministerium (BMJ) am Freitag auf APA-Anfrage bekannt.