30.07.2026 15.55Online seit heute, 15.55 UhrWehrpflichtige Männer sind in Zukunft vom besonderen Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine ausgenommen: Der Rat der EU-Länder nahm eine entsprechende Entscheidung heute in Brüssel formell an.Vorübergehender Schutz soll „nur denjenigen gewährt werden, die ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachkommen“. Mit der Regelung wird der generelle vorübergehende Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 verlängert.Ausnahmen etwa für AlleinerziehendeDie Entscheidung wird laut Angaben aus dem Rat heute oder morgen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft. Sie orientiert sich an den ukrainischen Ausreisebestimmungen: In der Ukraine unterliegen Männer zwischen 18 und 60 Jahren der Wehrpflicht.Für Männer zwischen 23 und 60 Jahren gilt ein Ausreiseverbot. Ausnahmen gelten etwa für Alleinerziehende oder Väter von mehreren minderjährigen Kindern oder aus gesundheitlichen Gründen. Diese Ausnahmen sollen auch in der EU gelten. Die neue Regelung gilt laut Rat ausschließlich für neue Antragsteller.Brunner: Schaffen KlarheitDer zuständige EU-Kommissar für Migration und Inneres, Magnus Brunner, begrüßt die heutige Entscheidung der Mitgliedsstaaten, den vorübergehenden Schutz bis März 2028 zu verlängern.„Sie unterstreicht die Unterstützung der EU für die Ukraine und schafft Klarheit für die Behörden und für Ukrainerinnen und Ukrainer in der EU. Mit der Einschränkung des vorübergehenden Schutzes für Männer im wehrfähigen Alter stärken wir zugleich die Verteidigungsfähigkeit und den Wiederaufbau der Ukraine“, so Brunner zur APA. Die Ukraine habe um die Einschränkung gebeten, hatte Brunner bei der Vorlage des Vorschlags erklärt.Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hatte in einer Stellungnahme gegenüber der APA bereits Ende Juni den Vorschlag begrüßt.Richtlinie wurde im März 2022 aktiviertDie EU-Kommission hatte die Verlängerung vorgeschlagen, da der Bedarf an Schutz für Menschen, die aus der Ukraine fliehen, weiterhin klar gegeben sei. Der derzeitige Schutzstatus läuft im März 2027 aus. Die EU hatte im März 2022 eine Richtlinie zum vorübergehenden Schutz aktiviert.Vertriebene erhalten so rasch und unbürokratisch den Schutzstatus und brauchen kein Asylverfahren. Diesen Notfallmechanismus kann Brüssel bei einem außergewöhnlichen Massenzustrom einsetzen. Der Mechanismus galt ursprünglich für ein Jahr, wurde aber bereits mehrfach verlängert.