Google verschärft das Verfahren zur Unkenntlichmachung privater Wohnhäuser in Street View. Eigentümer und Mieter müssen seit dem 28. Juli einen aktuellen Adressnachweis einreichen, bevor Google eine Hausfassade dauerhaft verpixelt. Eine Begründung für den Widerspruch wird weiterhin nicht verlangt.Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hält die zusätzliche Prüfung grundsätzlich für zulässig. Sie soll verhindern, dass fremde Personen versehentlich oder missbräuchlich die Verpixelung eines Hauses beantragen.Antrag direkt in Google Maps stellenAuf dem iPhone beginnt der Antrag in der Google-Maps-App oder im Browser. Nutzer suchen nach ihrer Privatadresse, öffnen das betreffende Street-View-Bild und wählen „Problem melden“. Anschließend lässt sich der Bildausschnitt markieren und die Unkenntlichmachung des Gebäudes beantragen.Über die Rückkehr aktueller Street-View-Aufnahmen nach Deutschland hatten wir bereits 2023 berichtet. Gesichter und Kfz-Kennzeichen macht Google grundsätzlich automatisch unkenntlich. Für ein komplettes Gebäude ist dagegen ein eigener Antrag notwendig.Stromrechnung oder Behördenbrief genügenAls Nachweis akzeptiert Google beispielsweise eine aktuelle Stromrechnung oder einen Behördenbescheid, der an die betreffende Adresse gerichtet ist. Der Datenschutzbeauftragte empfiehlt, alle nicht erforderlichen Angaben zu schwärzen. Erkennbar bleiben müssen lediglich die Anschrift und das Datum des Schreibens.Name, Kunden- und Kontonummern, Rechnungsbeträge sowie Angaben zu weiteren Personen sollten vor dem Hochladen entfernt werden. Von einem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Ausweisdokument rät die Behörde ausdrücklich ab. Google will die eingereichten Nachweise spätestens nach 60 Tagen löschen.Verpixelung lässt sich nicht rückgängig machenDer zusätzliche Aufwand schützt auch Hausbesitzer, die ihr Gebäude weiterhin in Google Maps sehen möchten. Eine einmal vorgenommene Verpixelung ist dauerhaft. Google löscht die unveränderten Originalaufnahmen und kann die Fassade später nicht einfach wieder sichtbar machen.Bislang hatten Eigentümer und Mieter daher Pech, wenn ein Fremder oder ein früherer Bewohner den Antrag gestellt hatte. Mit der Nachweispflicht soll künftig zumindest sichergestellt werden, dass nur tatsächlich berechtigte Personen über die Darstellung eines Hauses entscheiden.Die Möglichkeit zum Widerspruch bleibt sowohl vor als auch nach der Veröffentlichung neuer Aufnahmen bestehen. Die Straßenansichten selbst lassen sich inzwischen vollständig in Google Maps aufrufen; die frühere eigenständige Street-View-App wurde bereits 2023 eingestellt.Google Maps (Kostenlos+, App Store) →Der Beitrag Street View: Häuser lassen sich nicht mehr anonym verpixeln Wurde zuerst auf iphone-ticker.de veröffentlicht.