Wer ein Abo abschließt, erwartet Planungssicherheit und eine saubere sowie transparente Kommunikation, wenn sich am Preis etwas ändert. Genau daran ist Amazon nun höchstrichterlich gescheitert.BGH kassiert Preiserhöhung einDer Bundesgerichtshof via FAZhat entschieden, dass die Prime-Preiserhöhung vom 15. September 2022 in der damaligen Form nicht zulässig war. Zur Erinnerung: Amazon hatte den Jahresbeitrag seinerzeit von 69 auf 89,90 Euro angehoben, die monatliche Abrechnung stieg von 7,99 auf 8,99 Euro, Apfelpage berichtete.Auch Prime Student wurde teurer. Eine ausdrückliche Zustimmung der Bestandskunden holte der Konzern dabei nicht ein, sondern stützte sich auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Genau diese Praxis verstößt nach Auffassung der Karlsruher Richter gegen das Transparenzgebot.Amazon senkt die Preise – vorerst und nicht für alleDie Reaktion aus Seattle kam prompt. Man sei mit dem Urteil zwar nicht einverstanden, werde den Prime-Beitrag aber „vorübergehend“ anpassen. Das gilt allerdings nur für Kunden, deren Mitgliedschaft bereits vor dem 15. September 2022 begonnen hat und seitdem ununterbrochen besteht. Für sie gelten zunächst wieder die alten Tarife: 69 Euro pro Jahr beziehungsweise 7,99 Euro im Monat. Betroffene sollen jeweils vor ihrem nächsten Zahlungstermin informiert werden. Unklar ist derzeit, wie Amazon mit Kunden umgeht, die ihr Abo zwischenzeitlich auch nur kurz unterbrochen haben.Rückerstattung? Darüber entscheidet ein anderes GerichtDas BGH-Urteil bedeutet nicht, dass Amazon die seit 2022 kassierten Mehrbeträge automatisch zurückzahlt. Um genau diese Frage dreht sich eine separate Abhilfeklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor dem Oberlandesgericht Hamm, Apfelpage berichtete.Rund 145.000 Betroffene haben sich seit Januar 2026 in das beim Bundesamt für Justiz geführte Klageregister eingetragen. Die Entscheidung aus Karlsruhe räumt in diesem Verfahren aber einen zentralen Streitpunkt aus dem Weg: Höchstrichterlich steht nun fest, dass die damalige Klausel die Preiserhöhung nicht tragen konnte.Auch Apple TV, Netflix und Sky betroffen?Spannend für euch als Abonnenten anderer Dienste: Das Urteil könnte Signalwirkung über Amazon hinaus entfalten. Verbraucherschützer führen bereits vergleichbare Verfahren gegen Preiserhöhungen bei Netflix, Apple TV+ und Wow/Sky. Wer dort ähnlich stillschweigend an der Preisschraube gedreht hat, dürfte es nach diesem Richterspruch deutlich schwerer haben.* Bei den hier genutzten Produkt-Links handelt es sich um Affiliate-Links, die es uns ermöglichen, eine kleine Provision pro Transaktion zu erhalten, wenn ihr über die gekennzeichneten Links einkauft. Dadurch entstehen euch als Leser und Nutzer des Angebotes keine Nachteile, ihr zahlt keinen Cent mehr. Ihr unterstützt damit allerdings die redaktionelle Arbeit von WakeUp Media®. Vielen Dank!Der Beitrag Amazon Prime: BGH kippt Preiserhöhung von 2022: das müsst ihr nun wissen erschien zuerst auf Apfelpage.