04.10.2026 09.19Online seit heute, 9.19 UhrSozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) will Frauen nach einer Fehlgeburt eine „Trauerzeit“ ermöglichen. Ab der 16. Schwangerschaftswoche sollen sich Frauen vier Wochen lang freistellen lassen können, ab der 20. acht Wochen und ab der 23. 16 Wochen.Wer nicht möchte, dass der Arbeitgeber von der Fehlgeburt erfährt, soll sich – wie derzeit – Krankenstand nehmen können, hieß es zur APA. Finanziert werden soll die Trauerzeit zur Gänze aus dem Familienlastenausgleichsfonds.Bisher ist der Krankenstand nach einer Fehlgeburt (Kind wiegt bei der Geburt unter 500 Gramm) die einzige Option. Bei einer Totgeburt (Kind wiegt über 500 Gramm) haben Frauen Anspruch auf Mutterschutz.Anspruch haben sollen auch Selbstständige. Zudem soll der Kündigungsschutz auf vier Monate ab der Fehlgeburt ausgeweitet werden. Außerdem will Schumann darüber diskutieren, dem Partner bzw. der Partnerin nach einer Fehlgeburt eine zweiwöchige Freistellung zu ermöglichen.Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat vor Kurzem zugunsten einer Frau entschieden, deren Antrag auf Wochengeld nach einem Schwangerschaftsverlust in der 25. Schwangerschaftswoche abgelehnt worden war, weil das Geburtsgewicht des Embryos unter 500 Gramm lag.