Sozialministerium für „Trauerzeit“ nach Fehlgeburt

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04.10.2026 20.41Online seit heute, 20.41 UhrSozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) will Frauen nach einer Fehlgeburt eine „Trauerzeit“ ermöglichen. Ab der 16. Schwangerschaftswoche sollen sich Frauen vier Wochen lang freistellen lassen können, ab der 20. acht Wochen und ab der 23. 16 Wochen.Wer nicht möchte, dass der Arbeitgeber von der Fehlgeburt erfährt, soll sich – wie derzeit – Krankenstand nehmen können, hieß es zur APA. Finanziert werden soll das Vorhaben zur Gänze aus dem Familienlastenausgleichsfonds.Bisher ist der Krankenstand nach einer Fehlgeburt (Kind wiegt bei der Geburt unter 500 Gramm) die einzige Option. Bei einer Totgeburt (Kind wiegt über 500 Gramm) haben Frauen Anspruch auf Mutterschutz.Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat vor Kurzem zugunsten einer Frau entschieden, deren Antrag auf Wochengeld nach einem Schwangerschaftsverlust in der 25. Schwangerschaftswoche abgelehnt worden war, weil das Geburtsgewicht des Embryos unter 500 Gramm lag.Kritik an dem Vorstoß der Ministerin kam vom Betroffenenverein „Rechte für Sternchenmamas“. Dieser verkenne die vom OGH ausgearbeiteten Punkte, dass eine Geburt im zweiten Trimenon eine massive Belastung für die betroffene Frau darstellt.Durch den Begriff „Trauerzeit“ würden Frauen wieder nicht die Anerkennung dafür bekommen, dass sie eine schwierige Geburt durchleben. „Es geht nicht nur um Trauern, sondern darum, dass man sich von der Geburt erholt“, sagte Obfrau Monika Romaniewicz in einer Stellungnahme gegenüber der APA.