05.06.2026 10.57Online seit heute, 10.57 UhrDer Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass für staatliche Covid-19-Förderungen die EU-Höchstgrenzen pro Konzern und nicht pro Tochtergesellschaft gelten.Wie der „Standard“ berichtete, hat Österreich die Hilfen in der Pandemie vielfach auf Basis einzelner Gesellschaften berechnet und damit EU-Beihilfenrecht verletzt. Auf betroffene Unternehmen kommen nun teils hohe Rückzahlungen zu.Anlass für das Urteil war das Verfahren rund um eine Raststättenkette. Diese hatte argumentiert, die Förderungen im Vertrauen auf die nationalen Vorgaben gutgläubig empfangen zu haben. Der OGH erteilte diesem nationalen Vertrauensschutz jedoch eine Absage. Laut dem Höchstgericht ist die Finanzverwaltung unionsrechtlich verpflichtet, rechtswidrige Beihilfen zurückzufordern.Allein im Fall der klagenden Raststättenkette ging es um eine Überzahlung von 1,42 Mio. Euro, die mit noch ausständigen Hilfen gegengerechnet wurde. Anwälte der betroffenen Unternehmen warnen vor den wirtschaftlichen Folgen, sie erwarten vermehrt Insolvenzen.Der Ausblick auf das tatsächliche Ausmaß der Rückforderungen bleibt laut den Experten jedoch teilweise offen. Eine wesentliche Rolle könnte die Umwidmungsrichtlinie spielen, die es Unternehmen nachträglich ermöglicht, auf andere Fördermodelle wie einen Verlust- oder Schadensausgleich umzustellen.Zudem sei beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Initiative des Oberlandesgerichts Wien eine Anfrage anhängig. Diese soll klären, ob für die damals rein auf Englisch vorliegenden Beihilfeentscheidungen der EU-Kommission zwingend eine Übersetzung notwendig gewesen wäre.